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Für Personen aus allen Bundesländern
HINWEIS: Bitte bringen Sie die bereits ausgefüllte Einverständniserklärung zum Termin mit.
Aktuell kostenfrei für:
- Besucher und Patienten von Pflegeheimen und Krankenhäusern: Personen nach §4 Abs. 1 Satz 1 Nummer 3 und 4 TestV, d.h. Personen, die u.a. in Krankenhäusern bzw. Pflegeeinrichtungen behandelt oder betreut werden und deren Besucher
Nachweis: Selbstauskunft - Infizierte: Personen, die sich zum Zeitpunkt der Testung in Absonderung befinden, wenn die Testung zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist.
Nachweis: Vorlage einer schriftlichen Absonderungsanordnung oder positives PCR-Testergebnis, das maximal 21 Tage zurückliegt - Menschen mit Behinderungen und deren Betreuungskräfte: Leistungsberechtigte nach §29 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
Nachweis: Selbstauskunft - Pflegepersonen: im Sinne des §19 Satz 1 des elften Buches Sozialgesetzbuch sind Personen, die nicht erwerbsmäßig einen Pflegebedürftigen im Sinne des § 14 in seiner häuslichen Umgebung pflegen.
Nachweis: Selbstauskunft
Alle weiteren Personengruppen haben seit dem 25.11.2022 keinen Anspruch mehr auf einen kostenfreien Bürgertest.
Bitte beachten Sie, dass Sie den entsprechenden Nachweis mitbringen!
Bitte kommen Sie nur zu uns, wenn Sie keine Symptome einer Covid-19 Erkrankung haben.